§ 1 Zweck des Jugendauschuß

Zur Vertretung und Wahrnehmung jugendspezifischer Interessen und Bedürfnisse, insbesondere zur Organisation und Durchführung überfachlicher Jugendarbeit, schließen sich die Jugendlichen des Turnvereins Kieselbronn zur Vereinsjugend zusammen..

Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder des Turnvereins Kieselbronn bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter in der Jugendarbeit des Turnvereins Kieselbronn.

§ 2 Zusammensetzung des Jugendausschuß

Der Jugendausschuß setzt sich wie folgt zusammen:

a) Jugendvorstand
b) Übungsleiter im Jugendbereich
c) Je (mind.) 1 jugendl. Vertreter(in) aus allen Abteilungen, in denen Jugendliche Sport treiben

Der Jugendvorstand (a) setzt sich wie folgt zusammen und wird von der Jugendmitgliederversammlung gewählt:

1) Jugendleiter(in)
2) Stellv. Jugendleiter(in)
3) Jugendkassier
4) Jugendprotokollführer(in)
5) Jugendpressewart
6) 1 oder mehrere Beisitzer

Die Übungsleiter werden bei der Mitgliederversammlung des Turnvereins Kieselbronn gewählt. Die jugendlichen Abteilungsvertreter werden in ihren jeweiligen Abteilungen bestimmt/gewählt.

Der Jugendleiter/die Jugendleiterin vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er/Sie ist stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Vereins.

Die Wahlen durch die Jugendversammlung finden einmal im Jahr vor der Generalversammlung des Vereins statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Vereinsjugend nach § 1 ab vollendetem 12. Lebensjahr.

Die Wahl des Jugendleiters/der Jugendleiterin bedarf der Bestätigung durch die Generalversammlung.

Mindestalter des Jugendleiters/der Jugendleiterin und des Jugendkassiers ist 18 Jahre!

§ 3

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Vereinsjugend über eigene finanzielle Mittel. Sie wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit den ihr vom Verein zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln sowie eventuellen Zuschüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen.

Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Mittel erfolgt innerhalb des Jugendausschusses. Dem Vereinsvorstand gegenüber ist der Jugendausschuß rechenschaftspflichtig. Ihm ist jederzeit Einblick in die Nachweisführung zu geben.

Die Jugendordnung muß von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und von der Generalversammlung des Vereins mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bestätigt werden.

Das Gleiche gilt für Änderungen.

Sie tritt mit der Bestätigung durch die Generalversammlung in Kraft.

Kieselbronn, 2008

Bernd Theilmann (1. Vorsitzender),

Hans-Jürgen Tannert (2. Vorsitzender),

Alexa Kiefer (Jugendleiterin)

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